Aktivrente 2026: Was passiert, wenn Ihr bester Mann oder beste Frau in Rente geht?
Stand: 2026 | Lesedauer: 7 Minuten
Der Dreher, der seit 30 Jahren die Sondermaschine einrichtet. Der einzige, der es kann.
Die Buchhalterin, die seit 20 Jahren jeden Kunden kennt. Jede Ausnahme. Jede Besonderheit.
Was passiert, wenn diese Menschen gehen?
Meistens: nichts Gutes.
In den meisten KMU steckt das wichtigste Wissen nicht in einem System. Es steckt in Köpfen. Und Köpfe gehen in Rente.
Seit 1. Januar 2026 gibt es ein Werkzeug, das dabei hilft, diesen Übergang zu entschärfen: die Aktivrente. Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei für Mitarbeitende, die freiwillig weiterarbeiten.
Das ist kein Selbstläufer. Aber richtig eingesetzt, kauft es Ihnen Zeit.
⚠️ Kurzer Disclaimer, bevor wir loslegen: Die steuerliche Einordnung im Einzelfall klärt Ihr Steuerberater. Wir zeigen Ihnen hier die Fakten und was Sie daraus machen können.
Was ist die Aktivrente – kurz und ohne Umschweife
§ 3 Nummer 21 EStG. Seit 1.1.2026 in Kraft.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, verdient bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazu.
Das war's im Kern.
Für Ihren Betrieb heißt das: Der 67-jährige Kollege, der eigentlich noch ein Jahr dranhängen würde – für den ist das jetzt finanziell attraktiv. Vorher hätte ihn die Steuerlast oft abgeschreckt. Jetzt nicht mehr.
Wer darf das nutzen – und wer nicht
Ja, wenn:
- Regelaltersgrenze erreicht (67 Jahre, mit Übergang)
- Sozialversicherungspflichtig angestellt
- Egal, was vorher war – es zählt nur die aktuelle Tätigkeit
Nein, bei:
- Selbstständigkeit
- Beamtenverhältnis
- Minijobs
Merken Sie sich den letzten Punkt. Ein Rentner auf Minijob-Basis? Läuft nicht über die Aktivrente. Nur reguläre Beschäftigung zählt.
Zeitpunkt: ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer im Mai die Grenze erreicht, startet im Juni.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei.
Die Sozialversicherungspflicht bleibt. Voll. Unverändert.
Auf die kompletten 2.000 Euro werden weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Arbeitgeberanteil inklusive.
Rechenbeispiel, 1.800 Euro Bruttolohn:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttolohn | 1.800 € |
| Steuerfrei (Aktivrente) | bis 1.800 € ✅ |
| Lohnsteuer | 0 € |
| Kranken-/Pflegeversicherung | fällig ⚠️ |
| Arbeitgeberanteil SV | fällig ⚠️ |
Sagen Sie das Ihren Mitarbeitenden klar. Sonst gibt's böse Überraschungen auf dem Gehaltszettel. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag – kein Freifahrtschein.
Muss man das beantragen?
Nein – Sie als Arbeitgeber müssen aktiv werden.
Der Lohnsteuerabzug muss den Freibetrag berücksichtigen. Automatisch passiert da nichts.
Vergessen? Kann in der Regel nachträglich korrigiert werden. Geht das nicht mehr, greift die Steuererklärung.
Wichtig bei Nebenjobs: Die Aktivrente gibt's nur bei einem Dienstverhältnis gleichzeitig – dem ersten (Steuerklassen I-V).
Weihnachtsgeld, Boni, Sonderzahlungen
Auch hier steuerfrei – solange sie zusammen mit dem Monatslohn die 2.000-Euro-Grenze nicht sprengen.
Und: Die Aktivrente denkt nicht in Jahren. Sie denkt in Monaten.
Nicht genutzter Freibetrag verfällt. Kein Vortrag, kein Rücktrag. Wer in Teilzeit nur 1.500 Euro verdient, verliert die restlichen 500 Euro – unwiderruflich, für diesen Monat.
Das eigentliche Problem bleibt
Die Aktivrente löst nichts von allein.
Sie kauft Ihnen Zeit. Was Sie mit dieser Zeit machen – das entscheidet, ob Sie in einem Jahr noch handlungsfähig sind oder ob das Wissen längst weg ist.
Die Realität in vielen KMU:
- Ein Kopf, ein Prozess. Sonst niemand.
- Kunden kennen nur eine Ansprechperson.
- Eine Maschine, ein Bediener.
- Alles läuft – solange diese eine Person da ist.
Danach: Blackbox.
Fünf Dinge, die Sie jetzt tun sollten
1. Reden. Früh. 12-18 Monate vor Renteneintritt. Nicht 4 Wochen vorher. Fragen Sie, was der Mitarbeitende will. Viele machen gerne weiter – wenn die Bedingungen stimmen.
2. Wissen rausholen. Schriftlich. Welcher Prozess existiert nur in einem Kopf? Checklisten. Übergabeprotokolle. Jetzt, nicht am letzten Arbeitstag.
3. Tandem statt Übergabe an einem Tag. 6-12 Monate parallel arbeiten lassen. Alt und neu zusammen. Teuerste, aber wirksamste Methode. Mit Aktivrente für beide Seiten finanziell machbar.
4. Teilzeit statt Vollstopp. Viele wollen nicht aufhören – sie wollen weniger. Kombiniert mit dem Freibetrag: attraktives Modell für beide Seiten.
5. Dokumentieren, was geklärt ist – und was nicht. In der Personalakte. Sonst haben Sie am Ende Chaos statt Übergabe.
Payroll-Details, die Sie kennen müssen
Der Arbeitgeber mindert den steuerpflichtigen Lohn monatlich um bis zu 2.000 Euro. Nur in einem Dienstverhältnis nutzbar.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026: Zeile mit exakter Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente" – ohne Leerzeichen. Die Schreibweise ist kein Vorschlag. Sie ist Pflicht für die maschinelle Verarbeitung.
💡 Mein Rat: Klären Sie das jetzt mit Ihrer Lohnbuchhaltung. Nicht im Dezember, wenn's brennt.
Was Sie diese Woche vorbereiten sollten
- ✅ Wer erreicht in den nächsten 3 Jahren die Regelaltersgrenze?
- ✅ Wo hängt kritisches Wissen an einer Person?
- ✅ Wer wurde schon angesprochen – und wer nicht?
- ✅ Übergabeprozess: Wer, was, bis wann?
- ✅ Steuerberater informiert? Lohnbescheinigung eingerichtet?
- ✅ Alles dokumentiert, zentral, nachvollziehbar?
Wenn Sie bei mehr als zwei Punkten "nein" sagen müssen – fangen Sie heute an. Nicht nächste Woche.
Was appity personal für Sie übernimmt
Übergabeprozesse. Fristen. Dokumentation. Das ist Organisationsarbeit – und genau dafür ist eine digitale Personalverwaltung da.
Mit appity personal:
- Renteneintrittsdaten zentral
- Digitale Personalakte, DSGVO-konform
- Teilzeit- und Statuswechsel übersichtlich verwaltet
- Übergabeprotokolle sicher abgelegt
Was appity personal nicht macht: Lohnsteuer berechnen, SV-Meldungen abgeben, steuerlich beraten. Dafür haben Sie Ihre Lohnbuchhaltung. Die organisatorische Seite – die haben Sie mit uns im Griff.
Fazit
2.000 Euro steuerfrei. Das ist der Anreiz.
Sozialversicherung bleibt. Das ist die Realität.
Beides zusammen ergibt: ein Werkzeug, kein Wundermittel.
Wer früh plant, gewinnt Zeit. Zeit für Wissenstransfer. Zeit für saubere Einarbeitung. Zeit, um zu verhindern, dass 30 Jahre Erfahrung mit einem Rentenbescheid aus der Tür gehen.
Die 60%-sichere Entscheidung, jetzt zu handeln, ist besser als die 100%-sichere Entscheidung, es "irgendwann" zu tun.
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❓ FAQ
Was ist die Aktivrente – in einem Satz? Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für Rentner, die sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Seit 1.1.2026.
Zahle ich trotzdem Sozialversicherung auf die 2.000 Euro? Ja. Voll. Die Steuerfreiheit ändert nichts an der SV-Pflicht – weder für Arbeitnehmer noch Arbeitgeber.
Gilt das auch für Minijobs? Nein. Nur reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs, Selbstständigkeit, Beamtenverhältnisse: raus.
Muss ich das beantragen? Nein – aber Sie als Arbeitgeber müssen es im Lohnsteuerabzug umsetzen. Passiert nicht automatisch.
Kann ich nicht genutzten Freibetrag später nachholen? Nein. Monatsbezogen. Was diesen Monat nicht genutzt wird, ist weg.
📚 Quellen
- Bundesregierung: Mit der Aktivrente steuerfrei hinzuverdienen
- BMF: FAQ zur Aktivrente (Stand 25.06.2026)
- BGBl. 2025 I Nr. 361: Aktivrentengesetz vom 22.12.2025
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Klären Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater.